Elektronische Kommunikation

Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation


VEREINBARUNG ZUR ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION

 

Ab sofort können Sie als VersicherungsnehmerIn Ihre Versicherungsangelegenheiten mit der KÄRNTNER LANDESVERSICHERUNG auf Gegenseitigkeit (in weiterer Folge als KLV bezeichnet) weitestgehend auf elektronischem Weg erledigen.

Im Zusammenhang mit vom/von der VersicherungsnehmerIn abgeschlossenen sowie abzuschließenden Versicherungsverträgen können insbesondere 

  • Versicherungsscheine (Polizzen), 
  • Empfehlungsprotokolle,
  • Informationsblätter zu Versicherungsprodukten oder
  • Erklärungen und sonstige Informationen und Dokumente

rechtswirksam elektronisch an die vom/von der VersicherungsnehmerIn angegebene E-Mail-Adresse oder über das personalisierte KLV-Kundenportal (passwortgeschützter Log-in-Bereich) der KÄRNTNER LANDESVERSICHERUNG a.G. übermittelt werden.

Wenn die KLV Inhalte im Kundenportal in die elektronische Übermittlung einbezieht, wird sie den/die VersicherungsnehmerIn per E-Mailhiervon verständigen. Der Zugang zum Kundenportal kann sowohl über kundenportal.klv.at oder www.klv.at, sowie durch Aktivierung der KLV-App am Smartphone oder am Tablet erfolgen. 

Erklärungen und Informationen, die vom/von der VersicherungsnehmerIn an die KLV gerichtet werden, sind auf der Homepage www.klv.at (Bereich „Kontakt“) über eines der Kontaktformulare oder an eine bei den Ansprechpartnern angeführte E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Der/Die VersicherungsnehmerIn erklärt, dass er/sie über einen regelmäßigen Zugang zum Internet und über entsprechende Software (Browser mit JavaScript) zum Abruf und zur Speicherung der übermittelten Dokumente verfügt. Die vom/von der VersicherungsnehmerIn für die elektronische Kommunikation gültige E-Mail-Adresse entspricht der von ihm/ihr im Rahmen der Beantragung des Zugangs zum Kundenportal bekannt gegebenen E-Mail-Adresse. 

Sowohl dem/der VersicherungsnehmerIn als auch dem Versicherer werden Änderungen in Bezug auf den Internetzugang sowie die E-Mail-Adresse für die elektronische Kommunikation unverzüglich bekannt geben. Die Änderung der E-Mail-Adresse für die elektronische Kommunikation kann der/die VersicherungsnehmerIn jederzeit in geschriebener Form (z.B. per E-Mail oder Post) oder im Kundenportal über mein Profil durchführen. 

Eine bereits bestehende Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation zwischen dem/der VersicherungsnehmerIn und der KLV wird mit Zustimmung zu dieser ersetzt.

Die KLV wird die Versicherungsscheine während der gesamten Vertragslaufzeit, Erklärungen und andere Informationen, solange und im Umfang, als dies für die Zwecke der Versicherungsverträge erforderlich ist, unverändert im Kundenportal zur Abfrage bereitstellen. Die KLV ermöglicht die dauerhafte Speicherung und laufende Wiedergabe der übermittelten Dokumente. Wenn in der Polizze mehrere Personen als VersicherungsnehmerInnen vorgesehen sind, so gilt – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde - die an erster Stelle genannte Person als Empfangs- und Zustellbevollmächtigte für alle VersicherungsnehmerInnen. Zustellungen erfolgen ausschließlich an die oben angegebene E-Mail-Adresse. 

Ungeachtet der vereinbarten elektronischen Kommunikation hat der/die VersicherungsnehmerIn das Recht, jederzeit – jedoch jeweils nur einmalig kostenfrei – elektronisch erhaltene Erklärungen und andere Informationen auf Papier oder in einer anderen vom Versicherer allgemein zur Auswahl gestellten Art ausgefolgt zu erhalten.

Die Vereinbarung der elektronische Kommunikation kann von der KLV oder von der VersicherungsnehmerIn jederzeit in geschriebener Form (z.B. per Post oder per E-Mail an anfragen@klv.at) oder im Kundenportal über "Mein Profil" widerrufen werden. Wenn die KLV hiervon Gebrauch macht, wird sie nach rechtzeitiger Verständigung künftige vertragsrelevante Erklärungen und Informationen an die vom/von der VersicherungsnehmerIn zuletzt bekannt gegebene Postadresse senden.

Von der Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation sind Erklärungen und andere Informationen ausgenommen, welche auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer vertraglichen Vereinbarung der Schriftform (Original mit eigenhändiger Unterschrift) bedürfen.